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title: "Endnutzervereinbarung, Guardian360"
description: "Die Endnutzervereinbarung (EUA) von Guardian360 Lighthouse für Nutzer der Dienste."
url: https://guardian360.net/de/end-user-agreement/
locale: de
source: guardian360.net
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Rechtliches

# Endnutzervereinbarung

## Artikel 1. Definitionen

In der EUA werden verschiedene Begriffe im Singular oder Plural verwendet, die mit einem Großbuchstaben beginnen und als die in diesem Artikel kursiv geschriebenen Wörter definiert sind.

1. *Vereinbarung*: die Vereinbarung über die Nutzung der Dienste zwischen Organisation und Partner.
2. *Guardian360*: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Guardian360 B.V.” sowie deren Rechtsnachfolger.
3. *Funktionalität*: die Funktionalität der Dienste.
4. *EUA*: diese Endnutzervereinbarung.
5. *Endnutzer*: die natürliche Person, die den bzw. die Dienst(e) nutzt (Sie).
6. *Organisation*: die Organisation, die dem Endnutzer die Funktionalität zur Verfügung stellt (z. B. weil der Endnutzer für die Organisation arbeitet).
7. *Distributor*: ein von Guardian360 autorisierter Distributor, wie er auf der Website von Guardian360 zu finden ist; diese Liste kann von Guardian360 von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
8. *Partner*: der von Guardian360 autorisierte Partner, der mit der Organisation Vereinbarungen über die Nutzung der Funktionalität schließt.
9. *Dienst*: ein Dienst von Guardian360, der über das Internet vom Partner an die Organisation geliefert wird.

## Artikel 2. Freistellung

1. Der Endnutzer garantiert, dass die Netzwerke und Geräte, die von den Diensten gescannt werden und/oder Gegenstand von Tests und/oder Audits sind, im Eigentum der Organisation stehen und/oder von ihr verwaltet werden. Der Endnutzer stellt Guardian360 von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Scannen von Netzwerken und Geräten mit den Diensten frei, die nicht im Eigentum oder in der Verwaltung der Organisation stehen.
2. Der Endnutzer erteilt Guardian360 hiermit die Befugnis, die Netzwerke und Geräte der Organisation während der Laufzeit der Vereinbarung mit den Diensten zu scannen oder Tests und/oder Audits zu unterziehen. Der Endnutzer garantiert, niemals (rechtliche) Schritte gegen Guardian360 oder deren Mitarbeitende wegen des Zugriffs auf Computersysteme mit den Diensten zu unternehmen; so soll der Endnutzer davon absehen, ein etwaiges Eindringen in Computersysteme durch Guardian360 oder deren Mitarbeitende bei der Polizei anzuzeigen. Die genannte Garantie gilt nicht, sofern und soweit Guardian360 die Möglichkeit missbraucht, in die Computersysteme der Organisation einzudringen.
3. Obwohl die Dienste von Guardian360 mit großer Sorgfalt konzipiert wurden, kann es vorkommen, dass die Dienste (Daten-)Dateien oder Datenbanken der Organisation beschädigen, mit der möglichen Folge, dass Daten und/oder (Web-)Anwendungen der Organisation nicht verfügbar sind. Guardian360 haftet nicht für Schäden infolgedessen, außer in einer Situation, in der die Schäden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit (auf Niederländisch: “opzet of bewuste roekeloosheid”) der obersten Leitung von Guardian360 verursacht werden. Es liegt daher in der Verantwortung des Endnutzers, regelmäßig, mindestens täglich, angemessene Backups der Daten(banken) und Anwendungen zu erstellen, auf die die Dienste möglicherweise zugreifen.

## Artikel 3. Wirkung und Dauer

1. Die EUA wird an dem Tag wirksam, an dem sie vom Endnutzer angenommen wird.
2. Diese EUA endet, wenn die Vereinbarung zwischen dem Distributor oder Partner und der Organisation beendet wird.

## Artikel 4. Sonstige Bestimmungen

1. Diese EUA unterliegt dem Recht der Niederlande.
2. Guardian360 unterstützt den Endnutzer nicht direkt bei der Nutzung des Dienstes. Für Support muss sich der Endnutzer an die Organisation, den Distributor oder den Partner wenden.
